Arbeitsrecht

 

Meine Tätigkeit umfasst alle Bereiche des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts. Seit weit über 25 Jahren arbeite ich vertrauensvoll mit der Innung für Metall- u. Kunststofftechnik Berlin zusammen und halte in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen für die Innungsbetriebe kleine Seminare insbesondere im Kündigungsschutzrecht und Werkvertragsrecht ab.

 

Im Bereich des Individualarbeitsrechts berate ich meine Mandantschaft im Rahmen der Begründung von Arbeitsverhältnissen. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses betreue ich bei personellen Maßnahmen wie z.B.

  • Versetzung,
  • Abmahnung,
  • Ausübung des Direktionsrechts bis hin zur
  • Beendigung des Arbeitsvertrages durch
    • Aufhebungsvertrag oder
    • Kündigung.

In Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Verfahren vertrete ich meine Mandantschaft vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Dies gilt für die arbeitgeberseitige Vertretung ebenso wie für die Vertretung der Arbeitnehmer.

 

Der Umstand, dass sich  meine Mandanschaft sowohl aus Arbeitgebern als auch aus Arbeitnehmern zusammensetzt, eröffnet die Möglichkeit, die jeweilige Strategie der Gegenseite insbesondere im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gut einschätzen zu können.

 

Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts unterstütze ich bei Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen und berate in Fragen des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts.