Vorsorgevollmachten und andere Bevollmächtigungen

 

Als Rechtsanwalt bin ich für Sie auch nach Beedndiguäng meiner Dienstzeit als Notar weiterhin beratend in allen Fragen über

 

  • Vorsorgevollmachten,
  • Betreuungsverfügungen und
  • Patientenverfügungen.

 

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung helfen Sie mit, dass die Beteiligten für den Fall von Alter, Gebrechlichkeit, Geschäftsunfähigkeit und Krankheit vorsorgen und durch die Bestimmung eines oder mehrer Bevollmächtigter die spätere gerichtliche Bestellung eines fremden Betreuers vermieden werden kann.

 

In der Patientenverfügung können Sie für die letzten Tage Ihres Lebens u.a. bestimmen, dass Sie nicht am Leben erhalten werden wollen, wenn dies nur zu einer Verlängerung von Leiden, Schmerzen und Beschwerden ohne Aussicht auf Besserung führen würde.

 

Darüber hinaus berate ich Sie als Rechtsanwalt auch für die Beurkundung aller Arten von Vollmachten. Hierzu gehören u.a.

 

  • Kauf- und Verkaufsvollmachten
    (z.B. bei Grundstückskäufen und -verkäufen),
  • Generalvollmachten sowie auch
  • Versteigerungsvollmachten.