Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

 

Als weit über 30 Jahre tätiger Bezirksberater des Berliner Mietervereins e.V., dem Berliner Landesverband im Deutschen Mieterbund, bin ich mit allen mietrechtlichen Belangen sowohl des Wohnraum- als auch des Gewerberaummietrechts befasst.

 

Gerade im Hinblick auf den Inhalt von Mietverträgen hat sich in den letzten Jahren viel geändert und ist bei Vertragsschluss zu berücksichtigen. Zum Beispiel sind  viele Klauseln über Schönheitsreparaturen, die bei Beendigung des Mietverhältnisses den kostenträchtigsten Posten darstellen, durch neue Rechtsprechung unwirksam geworden. Eine Prüfung dieser Klauseln zur eigenen Sicherheit lohnt sich deshalb immer.

 

Meine Mandantschaft berate und vertrete ich im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht insbesondere in den Problemkreisen

 

  • der Mietvertragsgestaltung und -prüfung
  • der Prüfung von Mieterhöhungsverlangen,
  • der mieterseitigen Vertragskündigung,
  • der Schönheitsreparaturen
  • der Rechtmäßigkeit der Schönheitsrepatarurklauseln,
  • der vermieterseitigen Vertragskündigung wegen
    • Eigenbedarf,
    • Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung oder
    • Vertragsverletzung z.B. durch
      • Zahlungsverzug,
      • verspätete Mietzahlungen,
      • Ruhestörungen usw. mit anschließender Räumungsklage

  

an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

 

Darüber hinaus berate und vertrete ich Wohnungseigentümergemeinschaften aber auch einzelne Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

 

Die Beratung und Vertretung umfasst dabei u.a.

 

  • Vorbereitung der Eigentümerversammlung,
  • Geltendmachung von Wohngeldrückständen,
  • Anfechtung der Versammlungsbeschlüsse.

 

Es würde mich freuen, von Ihnen zu hören.